Wer darf etwas ausleihen?
Antwort
- Studierende, AbsolventInnen und MitarbeiterInnen der Fachhochschule Burgenland.
- Der Studierendenausweis wird automatisch als Bibliotheksausweis aktiviert.
- Jede/r kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und mit diesem ausgefüllten Formular einen Bibliotheksausweis beantragen.